«Die Wohnung ist besenrein zu übergeben» — dieser Satz findet sich in fast jedem Schweizer Mietvertrag. Doch was bedeutet das genau? Viele Mieter und Vermieter interpretieren den Begriff unterschiedlich. Das führt bei der Übergabe häufig zu Streit.
Die rechtliche Bedeutung von besenrein
Im Schweizer Mietrecht (OR Art. 267) ist die Rückgabepflicht des Mieters geregelt. Der Begriff «besenrein» bedeutet im Kern: grob gereinigt, frei von Abfall und losen Verschmutzungen. Böden müssen gefegt oder gesaugt, Oberflächen abgestaubt und Schränke leer sein. Eine vollständige Reinigung — Backofen, Kalkentfernung, Fenster — ist damit nicht gemeint. Allerdings setzt die Praxis die Latte höher: Viele Verwaltungen und Vermieter erwarten bei der Abnahme einen Zustand, der einer professionellen Reinigung entspricht.
Was besenrein konkret umfasst
- Böden in allen Räumen gefegt oder gesaugt (keine Staubwollbüschel, keine Krümel)
- Oberflächen grob abgewischt (Fensterbänke, Regale)
- Schränke und Einbaumöbel vollständig geleert
- Kühlschrank und Backofen leer und frei von groben Verschmutzungen
- Keller und Estrich geräumt und gefegt
- Abfall vollständig entsorgt
- Balkone und Terrassen gefegt
Was besenrein nicht bedeutet
Kalkentfernung in Bad und Küche, Reinigung der Silikonfugen, Fensterputzen innen und aussen, Reinigung der Dunstabzugsfilter, Pflege von Parkett oder Laminat — das alles ist kein Bestandteil von besenrein. Trotzdem prüfen Wohnungsabnahmen genau diese Punkte. Wer davon ausgeht, dass besenrein ausreicht, erlebt beim Übergabetermin oft eine böse Überraschung.
Häufige Fehler bei der Wohnungsübergabe
- Kalk an Armaturen, Dusche und WC nicht entfernt
- Backofen innen nicht gereinigt
- Dunstabzug und Filter verklebt oder verfärbt
- Schubladen und Schrankböden innen nicht gewischt
- Fenster innen nicht geputzt (Rahmen, Rillen, Glas)
- Balkon oder Terrasse nur grob gefegt statt gründlich gereinigt
- Silikonfugen im Bad schwarz verfärbt und nicht erneuert
Wann ist eine professionelle Endreinigung sinnvoll?
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, empfiehlt sich eine professionelle Endreinigung. SSG Swiss Service Group reinigt vollständig nach Abnahmestandard, dokumentiert den Zustand fotografisch und erstellt auf Wunsch ein Abnahmeprotokoll. So ist die Wohnungsübergabe stressfrei — und Ihr Kautionsgeld ist geschützt.
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